Deine kostenfreie Haushaltshilfe

Warum sind wir deine Haushaltshilfe?

☆ Kostenlos bedeutet „nicht mit Kosten verbunden“.

☆ Kostenlos hingegen „keine Kosten verursachend“.

Als Dienstleister für häusliche Unterstützung und Alltagsbegleitung ist unsere Begleitung nicht kostenlos, aber für dich als Hilfesuchende ohne Kosten* verbunden, denn wir rechnen direkt mit deiner Kranken- /oder Pflegekasse ab, sodass du keine eigenen Kosten tragen musst

Unser Angebot ist keine Pflegeleistung und ist allgemein auf Alltagsbegleitung und häusliche Unterstützung fokussiert.

*mit Ausnahmen


Unsere Aufgaben

Zu den regelmäßigen Aufgaben, die wir als Haushaltshilfe übernehmen, gehören:

☆ Lebensmittel Besorgungen (Einkaufen und Vorratshaltung)

☆ Nahrungszubereitung unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Erfordernisse (z.B. Vollwertkost, Diätkost und krankheitsbedingte Ernährungsbedarfe)

☆ Reinigung von Geschirr und Arbeitsbereich

☆ Sichtreinigung ( Wohnung aufräumen, den Geschirrspüler ein- und ausräumen, Papierkörbe entleeren, Sofa und Betten richten)

☆ Unterhaltsreinigung der Wohnung (Staubsaugen, Staubwischen, Fussboden wischen, Nassreinigung der Sanitärbereiche, Abfallbeseitigung)

☆ Wäschepflege (waschen, trocknen, lagern)

☆ Betreuung von Kindern jünger als 12 Jahre (einschließlich Organisation der Belange von Schule und Kindergarten) 

☆ Betreuung und Versorgung von im Haushalt lebenden Tieren

☆ Unterstützung beim Ausführen von geliebten Hobbys

☆ Botengänge (Behörden, Apotheke, Post)

☆ Fahrbegleitung (Arzt o.ä. anliegen)

☆ Blumen gießen und leichte Gartenpflege

☆ Kleine Handwerkstätigkeiten


Kostenfreie Haushaltshilfe von deiner Krankenkasse bezahlen lassen

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, kannst du in bestimmten Fällen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen. Dafür wird bei deiner entsprechenden Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragt. Dafür gibt es individuelle Anträge.

Wann hast du Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

☆ wegen einer Krankenhausbehandlung

☆ bei Schwangerschaftsbeschwerden

☆ nach Geburt (z.B. Mehrlingsgeburten, nach Sectio oder anderer Notwendigkeiten)

☆ bei Wochenbettdepression und anderer psychischen Belastungen

☆ einer medizinischen Vorsorge für Mütter oder Väter

☆ wegen einer medizinischen Rehabilitation

☆ zeitweise kann der Haushalt nicht selbst weitergeführt werden

Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn

☆ im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre ist oder durch eine Behinderung beeinträchtigt ist

☆ keine weitere Person im Haushalt lebt, die den Haushalt führen kann.

Dieser Anspruch auf Haushaltshilfe ist zeitlich nicht begrenzt und wird auf ärztliche Notwendigkeit ausgestellt

Darüber hinaus gibt es unter bestimmen Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe. Dies greift, wenn…

☆ du dich zu Hause von einer Operation, Therapie oder einer schweren Krankheit erholen musst

☆ keine weitere Person im Haushalt lebt, die den Haushalt führen kann,

☆ keine dauerhaft pflegebedürftig besteht – dann kann die Haushaltshilfe jedoch für die Versorgung eines im Haushalt lebenden Kindes in Frage kommen

Die Haushaltshilfe unterstützt dich in diesem Fall für maximal 4 Wochen (oder entsprechend der ärztlichen Notwendigkeit). Lebt ein Kind mit Behinderung im Haushalt, das auf Hilfe angewiesen ist, beträgt der gesetzliche Anspruch bis zu 26 Wochen.

Wie erhalte ich meine kostenfreie Haushaltshilfe?

Grundsätzlich muss ein Antrag vor Inanspruchnahme bei der Krankenkasse gestellt werden.

Für den Antrag bei deiner Krankenkasse, wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Diese liegt individuell jedem Antrag bei.

Die Ärztin oder Arzt bestätigt darin die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe und macht Angaben, in welchem Umfang und wie lange die Haushaltshilfe voraussichtlich benötigt wird. Außerdem soll die Ärztin oder der Arzt angeben, ab wann der Unterstützungsbedarf besteht und welche krankheitsbedingten Beeinträchtigungen vorliegen.

Erst nach Bewilligung können wir als Haushaltshilfe die Unterstützung starten.

Für die Beantragung und Fragen rund um den Antrag, sind wir für dich da und unterstützen dich bei allem.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Haushaltshilfe kann per Post – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen persönlich in der Geschäftsstelle oder online eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit ist individuell lang. Es ist zu empfehlen, zeitnah und regelmäßig nach dem Bearbeitungsstand zu fragen. Auch hier bleiben wir an deiner Seite und können auch dies übernehmen. 

Ist die Haushaltshilfe grundsätzlich kostenfrei?

Wir als Dienstleister für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe rechnet die anfallenden Kosten in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Schwangere und Wöchnerinnen haben gemäß §24h SGBV einen Anspruch auf 100% Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

In allen anderen Fällen kann es zu einer geringen Gebühr der Zuzahlungspflicht gemäß §38 SGBV kommen.

Für jeden Tag der Haushaltshilfe leisten kann eine Zuzahlung pro Einsatztag betragen.

Maximal 10 % der Kosten, jedoch mindestenst 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Tag.

Die gesetzliche Zuzahlung entfällt, wenn

☆ die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung benötigt wird

☆ eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht besteht

Welche Fristen muss ich beachten?

Du solltest die Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse beantragen, bevor die Leistung in Anspruch genommen werden kann.

Wurde ohne Zustimmung deiner Krankenkasse selbstständig eine Haushaltshilfe beauftragt, können die Kosten nur in Ausnahmefällen erstattet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise bei Vollständigkeit etwa 1 bis 15 Werktage. Wir übernehmen unter anderem auch die Überprüfung vom Bearbeitungsstand.

Quelle: § 24h und §38 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)



Kostenfreie Haushaltshilfe von deiner Pflegekasse bezahlen lassen

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad stehen monatlich gewisse Beträge zu.

Zu Teilen besteht die Möglichkeit den Monatsbeitrag für eine Haushaltshilfe zu verwenden. Die Höhe der von der Pflegeversicherung bezahlten Beträge richtet sich dabei nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Jedem Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht bereits ab Pflegegrad 1 monatlich der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € zu, welche in § 45b SGB XI geregelt ist.

Dieses Geld ist zweckgebunden und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbarer Nahestehenden. Dafür gibt es spezielle Kriterien zu beachten.

Das Entlastungsgeld wird auch bewilligt, wenn es zur Förderung der selbstständigen Alltagsgestaltung des Pflegebedürftigen beiträgt.

Dieser Entlastungsbeitrag steht jedem Pflegegrad zu.

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten die Kosten für die Haushalthilfe in Anspruch zu nehmen.

Ab dem 2. Pflegegrad überweist die Pflegekasse monatlich Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege das sogenannte Pflegegeld und steigert sich mit den Pflegegraden. Die Verwendung dieses Geldes steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. In der Regel benutzen Pflegebedürftige das Pflegegeld als Aufwandentschädigung für zu Beispiel pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde.

Allerdings steht es dem Pflegebedürftigen frei, das Pflegegeld auch für eine Haushaltshilfe zu verwenden. In dem Fall muss diese nicht einmal den Qualitätskriterien der Pflegekasse entsprechen.



Die aktuellen Preise (Gültig seit 16.04.2024)

Genehmigt durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Leistungsform:
Einzelbetreuung

Zielgruppe:
alle Zielgruppen betreffend
Leistungsbeschreibung:
Einzelbetreuung
Vergütung in €:
41,50€ je Stunde


Leistungsform:
Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung
Zielgruppe:
alle Zielgruppen betreffend
Leistungsbeschreibung:
Entlastung im Alltag / indv.Hilfen / Haushalt
Vergütung in €:
34,22€ je Stunde


Fahrtkosten in €:
5,00€ je Einsatz (Pauschale)
Altersgruppe:
Erwachsene und Kinder/Jugendliche
Sprachen:
Deutsch



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